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Schönfließer Straße 49, 16540 Hohen Neuendorf

Bildmarke von Umzugsprofi Hohen Neuendorf Umzugsprofi Feste Termine in Hohen Neuendorf

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Möbeltransporte, Einlagerung, Entrümpelung und damit verbundene Leistungen zwischen Umzugsprofi Hohen Neuendorf und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, bis der Auftraggeber sie schriftlich oder in Textform annimmt. Ein Angebot bleibt 21 Tage ab Zustellung gültig. Ein Angebot, das nach einem Aufmaß vor Ort erstellt wurde, gilt als Festpreis für den darin beschriebenen Umfang; das Aufmaß selbst ist unentgeltlich und begründet keinen Auftrag. Ändert sich der Umfang auf Wunsch des Auftraggebers, wird der Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Enthalten sind grundsätzlich Fahrzeug, Kraftstoff, die vereinbarte Anzahl an Kräften, Möbeldecken und Spanngurte sowie Ab- und Aufbau handelsüblicher Möbel. Nicht enthalten sind Verpackungsmaterial, Elektro- und Wasseranschlüsse sowie Malerarbeiten, soweit nicht ausdrücklich aufgeführt.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und dass Gegenstände von besonderem Wert vorher benannt werden. Geld, Wertpapiere, Schmuck, Urkunden und Datenträger mit unersetzlichen Daten sollen vom Auftraggeber selbst transportiert werden. Selbst gepackte Behältnisse müssen tragfähig verschlossen sein.

5. Termine, Verschiebung und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer nennt im Angebot ein Ankunftsfenster von zwei Stunden; ein Eintreffen innerhalb dieses Fensters gilt nicht als Verzögerung. Auf Wunsch wird gegen einen im Angebot ausgewiesenen Aufschlag ein Fenster von 30 Minuten vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Straßensperrungen oder nicht zugängliche Ladezonen sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten.

Der Auftraggeber kann den Termin bis 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Ankunftsfensters einmal je Auftrag kostenfrei verschieben. Eine Absage bis 48 Stunden vor Beginn des Fensters ist ebenfalls kostenfrei. Danach wird ein Ausfallbetrag von 95 Euro berechnet, bei einer Absage am Tag des vereinbarten Termins 20 Prozent der Angebotssumme. Sagt der Auftragnehmer ab, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten; er erhält binnen 24 Stunden einen Ersatztermin genannt.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den Vorschriften über den Umzugsvertrag, insbesondere nach § 451e des Handelsgesetzbuchs, begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für die Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Eine höhere Deckung kann vor Auftragsbeginn gesondert vereinbart werden. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte Schäden innerhalb von vierzehn Tagen.

7. Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist nach Abschluss der Leistung fällig, zahlbar in bar oder per Überweisung. Für Geschäftskunden gilt ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Abrechnung nach Stunden beträgt die Mindestabnahme drei Stunden; darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde berechnet. Die Anfahrt ist im Umkreis von 20 Kilometern um den Betriebssitz enthalten, darüber hinaus wird sie je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg berechnet und steht als eigener Posten im Angebot.

8. Einlagerung

Für eingelagertes Gut gelten die vereinbarten Monatssätze nach Abteilgröße. Abgerechnet wird je angefangenem Monat; die Lagerung kann zum Ende eines angefangenen Monats beendet werden. Das Ein- und Auslagern wird je Fahrt gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Lagergut an einem anderen geeigneten Ort unterzubringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

9. Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht am Umzugs- und Lagergut zu, soweit gesetzlich zulässig.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hohen Neuendorf.

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